Druckereien und Grafische Betriebe entrümpeln – was die Druckkunst an gefährlichen Resten hinterlässt und wie das Entsorgungsregister Orientierung gibt

Eine Druckerei, die nach Jahrzehnten den Betrieb einstellt, ist kein gewöhnliches Gewerbe. Sie ist ein Museum der Industriekultur, ein schweres Maschinenlager und ein Chemikalienlager in einem. Zwischen tonnenschweren Offset-Druckmaschinen, meterhohen Regalen voller Farbdosen, Fässern mit Waschbenzin und einem Berg aus Makulatur befindet sich das gesamte Periodensystem der Druck- und Reinigungstechnik. Die Entrümpelung einer solchen Werkstatt der schwarzen Kunst ist eine hochspezialisierte Aufgabe, die tief in die Gefahrstoffkunde, das Maschinenrecht und die Abfallverzeichnis-Verordnung vordringt. Das Entsorgungsregister, Deutschlands neutrale Wissensplattform für Entsorgung und Recycling, widmet dieser bunten, aber gefährlichen Entrümpelungsdisziplin einen eigenen fundierten Beitrag – ohne selbst Druckmaschinen zu demontieren, aber mit dem Ziel, Druckereibesitzern, Insolvenzverwaltern und Facility‑Managern das notwendige Grundlagenwissen für eine sichere und gesetzeskonforme Abwicklung zu liefern.

Warum die Entrümpelung einer Druckerei eine Reise in die Chemie der Farben ist

Von der kleinen Siebdruckwerkstatt bis zur großen Offsetdruckerei – die Vielfalt der Betriebe

Die Bandbreite reicht von kleinen kreativen Siebdruckwerkstätten bis zu großen Zeitungs- und Offsetdruckereien mit riesigen Maschinenparks. Jeder Betrieb hat seine eigene Chemie und sein eigenes Gefahrstoffinventar.

Die Mischung aus schwerer Maschinentechnik, Papier, Chemikalien und Sondermüll

Druckmaschinen (Öle, Hydraulik), Chemie (Farben, Lösemittel, Reiniger), Papier (Makulatur) – alles auf einem Haufen, aber getrennt zu entsorgen.

Typische Abfälle und Gefahrenquellen in Druckereien und Grafischen Betrieben

Druckmaschinen und ihre Komponenten – Offset-, Tiefdruck-, Flexodruck- und Digitaldruckanlagen

Sie enthalten Hydrauliköle, Schmierfette und sind Elektroaltgeräte. Vor der Verschrottung müssen sie trockengelegt werden.

Druckfarben, Lacke und Toner – Pigmente, Bindemittel, Lösemittel und ihre giftigen Inhaltsstoffe

Sie sind gefährlicher Abfall (AVV 08 03 12*). Cadmium, Blei, Chromate, Azofarbstoffe – alte Rezepturen sind hochgiftig.

Reinigungs- und Waschmittel für Walzen und Druckzylinder – Kohlenwasserstoffgemische und Terpene

Sie sind entzündlich, wassergefährdend und müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Die Putztücher sind selbstentzündlich.

Druckplatten, Klischees und Walzenbezüge – Aluminium, Kunststoff, Gummi und ihre photochemischen Beschichtungen

Aluminiumplatten sind nach der Entfernung der Beschichtung wertvoller Schrott. Gummi und Kunststoff sind getrennt zu entsorgen.

Papier und Kartonagen – die Massenfraktion und ihre Verschmutzungen

Makulatur ist wertvoller Altpapier-Rohstoff, wenn sie nicht mit Chemikalien kontaminiert ist. Verunreinigtes Papier gehört in die Müllverbrennung.

Chemikalienlager und Abmischräume – Feuchtwasserzusätze, Trocknungsbeschleuniger, Silikonöle, Isopropylalkohol und mehr

Sie sind flüssige gefährliche Abfälle und müssen in UN‑geprüften Kanistern gesammelt werden.

Lager- und Versandbereich – Paletten, Folien, veraltete Verbrauchsmaterialien und Fehldrucke

Holzpaletten sind Altholz, Folien sind Kunststoffabfall, Fehldrucke sind Altpapier.

Die Chemie der Farben – warum Druckerfarbe kein harmloser Abfall ist

Schwermetalle in historischen Pigmenten – Cadmium, Blei, Chromate in alten Beständen

Diese Stoffe sind hochgiftig und machen die Farben zu gefährlichem Abfall.

Azofarbstoffe und ihre krebserregenden Spaltprodukte in der Textil- und Papierfärbung

Azofarbstoffe können in krebserregende Amine zerfallen – die Farben sind Sondermüll.

Lösemittel in Offsetfarben und Flexodruck – aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe

Sie sind entzündlich und wassergefährdend.

UV-härtende Druckfarben und Lacke – Acrylate und Photoinitiatoren als Gefahrstoffe

Sie sind hautreizend und können sensibilisierend wirken.

Die Einstufung von Druckfarbenresten als gefährlicher Abfall (AVV 08 03 12*)

Diese Abfallschlüsselnummer ist verbindlich für flüssige und pastöse Farbabfälle mit gefährlichen Stoffen.

Die Pflicht zur Sammlung in dichten, beschrifteten Behältern und zur Abgabe an einen Sonderabfallentsorger

Die Behälter müssen UN‑geprüft und richtig etikettiert sein.

Reinigungsmittel und Walzenwaschmittel – die unsichtbare Gefahr im Betrieb

Hochsiedende Kohlenwasserstoffgemische (Waschbenzin, Reiniger K) und ihre Gesundheitsgefahren

Sie sind gesundheitsschädlich, reizen die Atemwege und sind leicht entzündlich.

Terpenhaltige Reiniger – natürliche Stoffe, aber dennoch entzündlich und umweltgefährlich

Sie sind umweltgefährlich (wassergefährdend) und müssen als Sonderabfall entsorgt werden.

Die Probleme mit verschmutzten Putzlappen und Wischtüchern – öl- und farbgetränkt, selbstentzündlich

Sie sind gefährlicher Abfall (AVV 15 02 02*) und müssen in feuerfesten, selbstschließenden Behältern gesammelt werden.

Die Sammlung in selbstschließenden, feuersicheren Behältern und die Entsorgung als gefährlicher Abfall (AVV 15 02 02*)

Die Behälter müssen aus Stahl sein und sich bei Brand automatisch schließen.

Die Rezyklierung von Waschmitteln vor Ort und die Entsorgung der Destillationsrückstände als Sondermüll

Manche Druckereien destillieren ihre Reiniger selbst – die Destillationsrückstände sind gefährlicher Abfall.

Die schweren Maschinen – Demontage, Betriebsstoffe und Elektronik

Öle und Fette in den Druckmaschinen – Hydrauliköle, Schmierfette und ihre Leckagen

Sie sind Altöl oder ölhaltige Abfälle und müssen vor der Verschrottung der Maschinen abgelassen werden.

Die Entsorgung der elektrischen und elektronischen Steuerungskomponenten nach dem ElektroG

Steuerungen, Computer, Motoren – alles Elektroaltgeräte.

Alte Quecksilberdampflampen in UV‑Trocknern und ihre Entsorgung als gefährlicher Abfall

Quecksilberlampen sind Sondermüll und müssen getrennt gesammelt werden.

Asbest in alten Brandschutzklappen, Heizungen und Bremsbelägen der Papierrollenhalter

Asbest ist weit verbreitet. Eine Beprobung vor der Zerlegung der Maschinen ist Pflicht.

Die Notwendigkeit der Trockenlegung aller Betriebsstoffe vor der Verschrottung der Maschinen

Nur saubere, trockene Maschinen dürfen als Stahlschrott verwertet werden.

Rechtliche Vorgaben – von der Gefahrstoffverordnung bis zur GewAbfV

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Umgang mit Farben und Reinigern

Sie schreibt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen vor.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Getrennthaltung von Papier, Holz, Metall, Kunststoff und Sondermüll

Makulatur, Paletten, Metalle, Farben – alles getrennt.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Entsorgung der Maschinensteuerungen

Steuerungen, Computer, Motoren – sie sind Elektroaltgeräte.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Schutz vor wassergefährdenden Stoffen (Lösemittel, Feuchtwasserzusätze)

Die Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation oder ins Grundwasser gelangen.

Die Altölverordnung und die Pflicht zur Rückgabe von Altöl an den Handel

Altöl aus Maschinen muss getrennt gesammelt und an den Handel zurückgegeben oder über einen Sonderabfallentsorger entsorgt werden.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallhierarchie bei der Druckereiauflösung

Vermeidung (Spenden von Maschinen) hat Vorrang vor Recycling und Beseitigung.

Entsorgungswege für Druckereiabfälle – von der Sondermüllverbrennung bis zum Metallrecycling

Druckfarbenreste und Fehlchargen – die Sammlung und Entsorgung über den Sonderabfall (AVV 08 03 12*)

Sie werden gesammelt und in Sonderabfallverbrennungsanlagen thermisch zerstört.

Lösemittel und Reinigungsflüssigkeiten – die energetische Verwertung oder die Destillation

Sie können als Ersatzbrennstoff in Zementwerken oder Kraftwerken verbrannt werden.

Altpapier und Makulatur – die stoffliche Verwertung im Papierkreislauf

Makulatur ist ein begehrter Rohstoff für die Papierindustrie.

Druckplatten und Aluminiumzylinder – wertvoller Metallschrott nach der Entfernung der Beschichtung

Das Aluminium wird recycelt.

Maschinen und Metallteile – die sortenreine Demontage und der Verkauf als Eisenschrott

Stahl, Gusseisen, Edelstahl – getrennt dem Schrottrecycling zuführen.

Gefährliche Abfälle – Asbest, Quecksilberlampen, ölverschmutzte Putztücher, Chemikalienreste

Sie gehen in die Sonderabfallverbrennung oder auf die Sonderdeponie.

Das Entsorgungsregister als neutrale Wissensplattform für die Druckerei-Entrümpelung

Datenbank mit zertifizierten Fachbetrieben für die Druckerei-Demontage und Sonderabfall-Entsorgung

Betriebe mit Zulassung für Sonderabfall (AVV 08 03 12*, 15 02 02*) und Maschinendemontage sind recherchierbar.

Informationen zu allen relevanten Abfallarten und ihren Verwertungswegen

Das Register bietet Einzelbeiträge zu Druckfarben, Lösemitteln, selbstentzündlichen Lappen, etc.

Keine eigene Entsorgung, aber eine umfassende Wissenssammlung

Das Register ist kostenfrei, werbefrei und neutral.

Berliner Druckereien – von der Zeitungshochburg zur hippen Siebdruckwerkstatt

Die historische Druckereidichte in Berlin (z.B. Ullstein, Mosse) und der heutige Strukturwandel

Berlin war eine Druckereimetropole – viele alte Gebäude und Betriebe werden heute aufgelöst oder umgenutzt.

Die BSR und ihre Annahme von Kleinmengen versus die Pflicht zum privaten Entsorger für Gewerbebetriebe

Die BSR nimmt nur Kleinmengen aus Privathaushalten an; gewerbliche Druckereiabfälle gehen an private Entsorger.

Das Entsorgungsregister und seine Berliner Einträge für die Druckerei-Entrümpelung

Das Register listet Berliner Spezialbetriebe mit Erfahrung in der Druckereientsorgung.

Praxisleitfaden: Eine Druckerei entrümpeln in sechs Schritten

Schritt 1 – Vorerkundung und Schadstoffkataster (Asbest, Quecksilber, Lösemittelrückstände, Schwermetalle in Altfarben)

Ein Gutachter erfasst alle Gefahrstoffe in den Lagerregalen, Maschinen und Chemikalienräumen.

Schritt 2 – Separierung und sichere Entsorgung aller Farben, Lacke und Chemikalien durch einen Sonderabfallentsorger

Die Druckfarben und Reiniger werden in UN‑Behältern gesammelt und abgeholt.

Schritt 3 – Trockenlegung und Demontage der Druckmaschinen, Entnahme von Altöl und Hydraulikflüssigkeiten

Die Betriebsstoffe werden abgelassen, die Maschinen dann zerlegt.

Schritt 4 – Sortierung und Entsorgung der Putztücher, Farbreste und kontaminierten Verpackungen

Die selbstentzündlichen Putzlappen werden in Stahlbehältern gesammelt und als Sondermüll entsorgt.

Schritt 5 – Trennung der Massenfraktionen (Altpapier, Holzpaletten, Metallschrott, Elektroschrott)

Makulatur, Paletten, Metallteile, Elektronik – getrennte Container.

Schritt 6 – Abschlussdokumentation und Übergabe der leeren, reinen Räume

Alle Entsorgungsnachweise werden gesammelt und dem Bauherrn übergeben.

Zukunft – die nachhaltige Druckerei und der digitale Strukturwandel

Wiederverwendung von Druckmaschinen und der Markt für gebrauchte Technik

Viele gut erhaltene Druckmaschinen werden an andere Betriebe verkauft oder gespendet, statt sie zu verschrotten.

Das Entsorgungsregister als Begleiter der grafischen Kreislaufwirtschaft

Die Plattform wird auch künftig über nachhaltige Druckereientsorgung informieren.

Fazit: Die Auflösung einer Druckerei ist eine Gratwanderung zwischen der Bewahrung eines Kulturguts, der Verwertung wertvoller Metalle und der dringend notwendigen Beseitigung von hochgiftigen Druckfarben und selbstentzündlichem Abfall. Mit einem gewöhnlichen Containerdienst und ein paar starken Männern ist es hier nicht getan. Es braucht den Chemiker, der die Pigmente kennt, den Maschinenbauer, der das Öl ablässt, und den zertifizierten Sonderabfallentsorger, der die explosiven Putzlappen sicher sammelt. Das Entsorgungsregister liefert das nötige Wissen und die neutrale Datenbank, um diesen letzten Abzug der Druckkunst zuverlässig und gesetzeskonform durchzuführen.

Häufige Fragen zur Entrümpelung von Druckereien und Grafischen Betrieben

Warum sind alte Druckfarben‑Reste so gefährlich?

Alte Druckfarben können Schwermetalle wie Cadmium, Blei oder Chromate sowie krebserregende Azofarbstoffe enthalten, die heute verboten sind. Sie sind als gefährlicher Abfall (AVV 08 03 12*) einzustufen und müssen von einem zertifizierten Sonderabfallentsorger in einer Spezialverbrennungsanlage entsorgt werden. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder das Abwasser ist eine Straftat. Das Entsorgungsregister listet die für diese speziellen Abfälle zugelassenen Entsorgungsfachbetriebe in Ihrer Region auf.

Warum legen sich die Putzlappen einer Druckerei selbst entzünden?

Putztücher, die mit organischen Lösemitteln und Druckfarbenresten getränkt sind, oxidieren unter Luftabschluss und können sich gefährlich erhitzen. Bei zu lockerer oder falscher Lagerung können sie sich von selbst entzünden. Sie müssen in feuerfesten, selbstschließenden Behältern gesammelt und als gefährlicher Abfall (AVV 15 02 02*) entsorgt werden. Das Entsorgungsregister listet die Betriebe, die diese speziellen Behälter und die sichere Entsorgung anbieten.

Kann ich eine alte Druckmaschine einfach als Schrott verkaufen?

Nicht ohne Vorbereitung. Die Maschine muss vorher “trockengelegt” werden: Alle Betriebsstoffe wie Öl und Hydraulikflüssigkeit müssen abgelassen und getrennt entsorgt werden. Zudem müssen der Asbest in den alten Bremsbelägen und die Quecksilberdampflampen der UV‑Trockner als Sondermüll separiert werden. Erst der saubere, von Gefahrstoffen befreite Gusseisen- und Stahlrahmen darf dem Metallrecycling zugeführt werden. Das Entsorgungsregister listet die Fachfirmen für die fachgerechte Maschinen‑Demontage auf.

Gehören alte Druckplatten und Fehldrucke einfach ins Altpapier?

Altpapier ist ein Wertstoff und kann das Altpapierrecycling in der Papierfabrik. Mit Farbresten und Reinigungsmitteln verschmutztes Papier und beschichtete Druckplatten sind jedoch kein Altpapier, sondern gefährlicher Abfall und müssen thermisch entsorgt werden. Die Aluminium-Druckplatten selbst sind nach der Entfernung der fotochemischen Beschichtung ein wertvoller Metallschrott. Das Entsorgungsregister listet die regionalen Entsorger und sortiert die verschiedenen Papier- und Plattenqualitäten.

Bietet das Entsorgungsregister selbst die Räumung von Druckereien an?

Nein. Das Entsorgungsregister ist eine neutrale Wissensplattform und vermittelt keine Aufträge. Es listet jedoch eine umfassende Datenbank mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, die auf die komplexe Mischung aus Gefahrstoffentsorgung, Maschinendemontage und Altpapiervermarktung in der Druckbranche spezialisiert sind.

Welche besonderen Auflagen gelten in Berlin für die Entrümpelung von Druckereien?

Berlin hat eine große historische Dichte an Druckereien und grafischen Betrieben, oft in innerstädtischen Hinterhöfen und Gewerbehöfen. Die enge Bebauung und die strengen Brandschutzauflagen der Berliner Bauaufsicht machen die Logistik für den Abtransport der brennbaren Chemikalien anspruchsvoll. Die BSR ist für gewerbliche Druckereiabfälle nicht zuständig. Das Entsorgungsregister listet die in Berlin und Brandenburg tätigen Spezialfirmen, die mit den Berliner Gegebenheiten und den kurzen Wegen in der dicht besiedelten Stadt vertraut sind.


👉 Jetzt informieren, ehrenamtlich mitmachen und die Zukunft positiv gestalten!

Jetzt spenden!